Aufrufe : 6990
Der 19. März (St. Josef) ist ein Feiertag im Sinne des Landesrechts und somit nicht generell arbeitsfrei. In Kärnten, Steiermark, Tirol und Vorarlberg wird der Heilige Josef als Landesschutzpatron gefeiert - Schulen, Ämter und Behörden haben in diesen Bundesländern geschlossen.
Ort K,St,T,V
https://www.feiertage-oesterreich.at/hl-josef-19-maerz/